Die Gemeindeverwaltung bittet alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Pächterinnen und Pächter, regelmäßig zu prüfen, ob Bäume, Hecken oder Sträucher von ihrem Grundstück in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) weist wiederholt darauf hin, dass überhängende Äste und Sträucher die ordnungsgemäße Durchführung der Müllabfuhr beeinträchtigen können. Zudem gehen bei der Gemeindeverwaltung regelmäßig Hinweise aus der Bevölkerung ein, dass Gehwege und Fahrbahnen durch Bewuchs eingeengt oder Straßenleuchten verdeckt werden.
Nach § 27 Abs. 5 des Hessischen Straßengesetzes sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Pächterinnen und Pächter verpflichtet, überhängende Anpflanzungen bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Diese Verpflichtung dient der Verkehrssicherheit und trägt dazu bei, Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende sowie den Fahrzeugverkehr zu vermeiden.
Bitte beachten Sie dabei folgende Mindestmaße:
• Über Fahrbahnen ist eine lichte Höhe von mindestens 4,50 Metern freizuhalten.
• Über Gehwegen ist eine lichte Höhe von mindestens 2,50 Metern einzuhalten.
• Die gesamte Breite von Fahrbahnen und Gehwegen muss frei von überhängenden Ästen und Sträuchern bleiben.
Bitte achten Sie außerdem darauf, dass Verkehrszeichen, Straßennamenschilder, Hausnummern sowie Straßenleuchten jederzeit gut sichtbar und nicht durch Bewuchs verdeckt sind.
In den Frühjahrs- und Sommermonaten sind jedoch grundsätzlich nur Form- und Pflegeschnitte zulässig. Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz ist es in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zu roden. Ausgenommen sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte und Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit oder zur Sicherstellung der Leichtigkeit des Verkehrs erforderlich sind.
Diese Regelung dient insbesondere dem Schutz brütender Vögel und anderer wild lebender Tiere, die Gehölze in diesem Zeitraum als Nist-, Brut- und Lebensraum nutzen.
Die Gemeindeverwaltung bedankt sich für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie zur Sicherstellung einer reibungslosen Müllabfuhr.
16. Juli 2026 von Daniela Marsch